Verfahrensbeschleunigung bei Baurekursen
08.05.08 | abgelegt inBL

Keine einfache Lösung gibt es hingegen bei der Hauptursache der Einsprache- und Beschwerdeflut: In unserem Land hat es Tradition, dass alle Bauvorhaben publiziert werden müssen und Nachbarn das Recht haben, gegen Bauprojekte zu intervenieren, wenn sie tangiert sind. Dieses (Bundes-)Recht müsste massiv eingeschränkt werden, wenn die Anzahl der Einsprachen / Beschwerden signifikant abnehmen soll. Aber wollen wir das? Falls nicht, dann müssen wir auch den Preis dafür bezahlen: längere Verfahrensdauern.
Was einmal mehr deutlich wird: Das von rechten Kreisen immer wieder angegriffene Verbandsbeschwerderecht ist nur marginal «mitverantwortlich» für schleppende Verfahren. Weniger als 1% aller Verzögerungen gehen auf das Konto von Verbandsbeschwerden. Wer ernsthaft Verfahren beschleunigen will, der muss nicht das Verbandsbeschwerderecht bekämpfen, sondern die Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn. Aber wie gesagt: Wollen wir unsere eigenen Rechte einschränken? Beim nächsten Bauprojekt könnten wir die Nachbarn sein!
Der Zeitungsbericht dazu: BZ_080508_Baurekurse.